AGB/Gesetzliche Pflichtinformationen

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Porzellan-Manufaktur GLORIA , Anton Weidl e.K., Inh. Birgit Weidl

§1 Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. (Die AGBs sind vollständig auf unserer Website www.gloriaporzellan.de hinterlegt).
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss 
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, Muster, Angebote und Produktinformationen, oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. 
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme erfolgt schriftlich durch Pro Forma Rechnung. 

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug 
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 6-8 Wochen ab Vertragsschluss und ist unverbindlich. Dies gilt für Angaben zu Lieferterminen entsprechend. 
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer.
(3) Unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebsstörungen oder alle Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Hieraus können keine Entschädigungsansprüche abgeleitet werden.

§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort ist. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
(2) Unsere Ware wird nicht versichert gegen Bruch, Diebstahl, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden sowie andere versicherbare Risiken. Eine solche Versicherung kann auf Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten bei unserem Spediteur abgeschlossen werden . 
(3) Wir berechnen eine allgemeine Verpackungspauschale von 5% vom Warennettowert. Geschenkverpackungen werden separat berechnet.

§ 5 Preise
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für Inlandslieferungen). 

§ 6 Zahlungsbedingungen 
Der Kaufpreis ist in voller Höhe fällig und zu zahlen bei
(1) Inlandslieferungen: Für Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Für Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
(2) Auslandslieferungen: Bei Auftragsbestätigung Zahlung durch Vorauskasse. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt 
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. 
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 

§ 8 Mängelansprüche des Käufers 
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Reklamationen bezüglich Menge und Beschädigung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waren 
angezeigt werden. 

§ 9 Gerichtsstand: Für alle Teile Bayreuth, Deutschland.